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Checkliste für den Firmenverkauf
 

Je besser Sie planen, desto weniger trifft Sie der Zufall.
 

Autor: Manfred Schenk

Der Verkauf eines Unternehmens ist einer der komplexesten Geschäftsprozesse die es gibt.
Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung, dass A und O zu einem erfolgreichen Unternehmensverkauf.

Checkliste für den Firmenverkauf: Ein Leitfaden für den Firmeninhaber:in.

Der Verkauf eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der sorgfältiger Planung und Vorbereitung bedarf.

Um Ihnen zu helfen, haben ich eine Reihe von Aufgaben zusammengestellt, die Sie durch die verschiedenen Phasen des Verkaufsprozesses führen soll.

1. Vorbereitungsphase:

  • Unternehmensziele definieren: Was möchten Sie mit dem Verkauf erreichen? Maximieren Sie den Verkaufspreis? Finden Sie den richtigen Nachfolger? Sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter?

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  • Unterlagensammlung: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie z. B. Finanzberichte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Marketingmaterialien und Kundenlisten.

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  • Wahl eines Verkaufsberaters: Ziehen Sie in Erwägung, einen Verkaufsberater zu beauftragen, der Sie während des gesamten Prozesses unterstützt.

 

2. Käuferfindungsphase:

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  • Ansprache von Käufern: Nehmen Sie Kontakt zu potenziellen Käufern auf und wecken Sie ihr Interesse an Ihrem Unternehmen.

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3. Verhandlungsphase:

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4. Abschluss:

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  • Übergabe des Unternehmens: Übergeben Sie das Unternehmen an den Käufer und stellen Sie sicher, dass ein reibungsloser Übergang stattfindet.

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  • Nachbetreuung: Stehen Sie dem Käufer nach dem Verkauf bei Fragen zur Verfügung.

 

Wussten Sie eigentlich, dass Ihre Chancen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge um 80% steigen, wenn Sie im Vorfeld einen 360°-Nachfolge-Check durchführen lassen? 

Geheimhaltungsvereinbarung (Muster)

Herr Mustermann verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm in schriftlicher oder mündlicher Form zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und ohne schriftliche Einwilligung, weder in schriftlicher noch mündlicher Form, an Dritte weiterzugeben.

 

Hiervon ausgenommen sind Auskünfte an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken), wenn und soweit ihnen diese Informationen zum Zweck fachlicher Beratung oder Prüfung überlassen werden müssen.

 

Nicht vertrauliche Informationen, im Sinne dieser Vereinbarung, sind sämtliche Kenntnisse und Informationen, die zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig waren bzw. zur Zeit ihrer Übermittlung dem Informationsnehmer bereits bekannt waren. Dabei werden Veröffentlichungen in den Medien als allgemein bekannt verstanden.

 

Sollte Herr Mustermann das (jeweilige) Unternehmen nicht kaufen, verpflichtet er sich, alle Unterlagen, Dokumente und Schriftstücke, die er erhalten hat, unverzüglich zurückzugeben.

 

Herrn Mustermann ist bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung zu einem Schaden aufseiten des Informationsgebers führen kann.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ausdrücklich vorbehalten.

 

Datum/Unterschrift

Die hier veröffentlichten Tipps und Informationen sind zum größten Teil Textauszüge aus dem Ratgeber: Wie Sie einen Käufer für Ihre Firma finden.

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